{"id":51,"date":"2016-09-10T09:06:47","date_gmt":"2016-09-10T09:06:47","guid":{"rendered":"http:\/\/stolbergertv.de\/?page_id=51"},"modified":"2018-10-30T14:12:56","modified_gmt":"2018-10-30T13:12:56","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stolbergertv.de\/?page_id=51","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>\u00a71<\/p>\n<p>Der Verein wurde im Jahr 1862 gegr\u00fcndet .Er f\u00fchrt den Namen \u201e Stolberger Turnverein 1862 e.V.\u201e<\/p>\n<p>\u00a72<\/p>\n<p>Sitz des Vereins ist Stolberg RHLD.<\/p>\n<p>\u00a73<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts,<br \/>\n\u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke \u201e der Abgabeordnung.<br \/>\nZweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports.<br \/>\nDer Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch :<br \/>\n&#8211; Der Verein betreibt Leibes\u00fcbungen ihrer vielseitigen Art, (Breiten &#8211; und Gesundheitssport<br \/>\n\u00fcberwiegend ohne Wettkampfteilnahme ) Pflege der Geselligkeit und Kameradschaft und<br \/>\nf\u00f6rdert die \u00f6ffentliche Gesundheitspflege in Sport und Spiel f\u00fcr Jugendliche wie auch<br \/>\nErwachsene. Jede Bet\u00e4tigung wirtschaftlicher, politischer und religi\u00f6ser Art geh\u00f6rt nicht<br \/>\nzum Aufgabenbereich des Vereins,<br \/>\nEs bedarf keine Person durch Ausgaben, die zum Zweck des Vereins fremd sind ,oder durch<br \/>\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a74<\/p>\n<p>Der Verein ist im Vereinsregister Amtsgericht Eschweiler eingetragen.<\/p>\n<p>\u00a75<\/p>\n<p>Der Verein ist Mitglied des\u201cRheinischen Turnerbund e.V. \u201einnerhalb des \u201e Deutschen Turnerbund e.V. \u201e und<br \/>\nsportspezifischer Verb\u00e4nde.<\/p>\n<p>\u00a76<\/p>\n<p>Mitglied kann jeder werden , der die Satzung des Vereins anerkennt. Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>\u00a77<\/p>\n<p>Die Aufnahme des Mitgliedes erfolgt auf schriftlichen Antrag . \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begr\u00fcndung gegen\u00fcber dem Antragsteller. Jugendliche haben zur Aufnahme die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der Erziehungsberechtigten beizubringen. Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu leisten. Die H\u00f6he der monatlichen Beitr\u00e4ge wird durch Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder festgelegt.<\/p>\n<p>\u00a78<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt muss schriftlich erfolgen. Er muss zum Schluss des Kalenderjahres ( 30.06 oder 31.12. eines Jahres ) unter Einhaltung der Frist von 6 Wochen zul\u00e4ssig. Der Vorstand ist nach schriftlich begr\u00fcndetem Antrag berechtigt , eine vorzeitige Aufhebung der Mitgliedschaft zuzustimmen . Es findet keine Abfindung finanzieller oder sachlicher Art statt. Die Beitragspflicht besteht bis zum Wirksamwerden des Austritts Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4ssigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder Aufl\u00f6sung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zur\u00fcck.<\/p>\n<p>\u00a79<\/p>\n<p>Mitglieder die mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand bleiben , k\u00f6nnen nach zweimaliger, erfolgloser Mahnung vom Vorstand gesperrt und von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Die Beitragsschuld einschliesslich aller anfallenden Bearbeitungs- und Mahnkosten bleiben bestehen und kann auf dem Rechtsweg eingezogen werden . Ausschuss erfolgt auf Beschluss des Vorstandes oder eines zu diesem Zwecke gebildeten Ausschusses, wenn ein Verstoss gegen die Vereinsinteressen , unkameradschaftliches Verhalten, Verlust der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte oder grober Verstoss gegen die Satzung des Vereins vorliegt . Der Ausschuss besteht aus drei vom Vorstand bestellten Mitgliedern . Der Ausschluss wird nach m\u00fcndlicher Verhandlung ausgesprochen. Dem Ausgeschlossenen steht Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Eine Austrittserkl\u00e4rung kann nicht widerrufen werden. Sie unterbricht die Mitgliedschaft.<\/p>\n<p>\u00a710<\/p>\n<p>F\u00fcr 25- j\u00e4hrige Mitgliedschaft verleiht der Verein eine Urkunde<br \/>\nF\u00fcr 40- j\u00e4hrige Mitgliedschaft verleiht der Verein eine Urkunde<br \/>\nF\u00fcr 50- j\u00e4hrige Mitgliedschaft verleiht der Verein eine Urkunde<\/p>\n<p>Mitglieder, die sich um den Verein verdient gemacht haben, werden auf Vorschlag des Vorstands ausgezeichnet.<br \/>\nEhrenmitglieder k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden , wenn sie sich um die Leibes\u00fcbungen oder den Stolberger Turnverein besonders verdient gemacht haben. Sie brauche nichtMitglied des STV zu sein. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie Mitglieder. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>\u00a711<\/p>\n<p>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. in jedem Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie ist vom Vorstand 10 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Sie ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Stimmrecht besteht ab vollendetem 18. Lebensjahr.<\/p>\n<p>Aufgaben der Mitgliederversammlung :<br \/>\n1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung<br \/>\n2. Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichtes des Vorstandes<br \/>\n3. Entgegennahme des Kassenberichts<br \/>\n4. Entlastung des Vorstandes<br \/>\n5. Wahl des Vorstandes<br \/>\n6. Festsetzung der Beitr\u00e4ge<br \/>\n7. Satzungs\u00e4nderung<\/p>\n<p>Der Vorstand wird in geheimer Wahl gew\u00e4hlt . Erfolgt nur ein Vorschlag f\u00fcr einen Vorstandsposten, kann die Wahl durch Handzeichen erfolgen, wenn eine 2\/3 Mehrheit der Versammlung daf\u00fcr ist , ansonsten ist gew\u00e4hlt, wer die Mehrheit der Stimmen erh\u00e4lt. Ein von der Versammlung vorgeschlagenes Mitglied leitet die Versammlung w\u00e4hren der Wahl des Vorstandes. Satzungs\u00e4nderungen und \u00c4nderungen schon fr\u00fcher gefasster Beschl\u00fcsse m\u00fcssen mit 3\/4 Mehrheit beschlossen werden. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich einzureichen, k\u00f6nnen aber auch m\u00fcndlich auf der Versammlung vorgetragen werden. Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen allerdings nur f\u00fcr Punkte der Tagesordnung gefasst werden. Die m\u00fcndlich vorgebrachten Antr\u00e4ge sind dann auf die Tagesordnung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung zu setzen. Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen auf Beschluss des Vorstandes oder wenn 15 stimmberechtigte Mitglieder es schriftlich verlangen. Die einberufene ausserordentliche Mitgliederversammlung kann nur \u00fcber den beantragten Tagesordnungspunkt verhandeln und beschliessen. \u00dcber alle Sitzungen der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift ( Protokoll) anzufertigen. Beschl\u00fcsse sind im Wortlaut wiederzugeben. Die Niederschriften sind vom Vorstand und vom Schriftwart zu unterzeichnen. Der n\u00e4chstfolgenden Versammlung ist die Niederschrift zur Zustimmung vorzulegen.<\/p>\n<p>\u00a712<\/p>\n<p>Gesamtvorstand<\/p>\n<p>1. Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:<br \/>\n&#8211; dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<br \/>\n&#8211; den Beisitzern<br \/>\n&#8211; den Abteilungsleitern<br \/>\n&#8211; der Jugendsprecherin und dem Jugendsprecher oder Stellvertreter ( Jugendbeauftragte) Der Gesamtvorstand kann sich bei Bedarf um weitere Personen erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder des Gesamtvorstands gem. \u00a712 Abs. 1 der Satzung werden einzeln durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt. Es sind nur Mitglieder des Vereins w\u00e4hlbar. Ausnahmen bilden hier die Jugendsprecher( Jugendbeauftragten) als Vertreter der Vereinsjugend, die vom Jugendvorstand gem\u00e4\u00df der Jugendverordnung gew\u00e4hlt werden. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch das Vorstandsamt.<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt , gleichg\u00fcltig ob diese Wahl mehr oder weniger als 2 Jahre nach Beginn der Amtszeit stattfindet.<\/p>\n<p>4. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus so bestellt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Stellvertreter der das Amt kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung f\u00fchrt. Die n\u00e4chste Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Vertreter bis zur n\u00e4chsten turnusgem\u00e4\u00dfen Neuwahl.<\/p>\n<p>5. Bei bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter , wie z.B. das des Vorstands. angemessen verg\u00fctet werden, wobei der in \u00a73 Nr. 26a EStG genannte Betrag nicht \u00fcberschritten werden darf. \u00dcber die Gew\u00e4hrung einer Verg\u00fctung und den Abschluss entsprechender Vereinbarungen entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/p>\n<p>6. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig , wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand.<\/p>\n<p>8. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus min.3 und max. 5 Personen.<\/p>\n<p>9. Je 2 Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins, gerichtlich und ausser &#8211; gerichtlich berechtigt.<\/p>\n<p>10. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Sie bleiben jedoch auch dar\u00fcber hinaus bis zur Neuwahl des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands im Amt.<\/p>\n<p>\u00a713<\/p>\n<p>Turn -und Sportausschuss<br \/>\nDie Durchf\u00fchrung des \u00dcbungs- und Wettkampfbetriebes obliegt dem Turn- und Sportausschuss.Er ist weiterhin f\u00fcr die Aus- und Fortbildung der \u00dcbungsleiter zust\u00e4ndig Gleichzeitig ist er f\u00fcr den Einsatz der \u00dcbungsleiter verantwortlich. Der Turn und Sportwart steht dem Turn &#8211; und Sportausschuss vor. Der Sportausschuss setzt sich zusammen aus :<br \/>\n&#8211; dem Turn- und Sportwart<br \/>\n&#8211; den Leitern de Abteilungen<br \/>\n&#8211; dem Jugendwart ( Jugendbeauftragte )<\/p>\n<p>\u00a714<\/p>\n<p>Im Rahmen der Vereinssatzung verwaltet die Jugend sich selbst. Grundlage hierf\u00fcr bildet die \u201eJugendordnung\u201c nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz. Die Jugendordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung. Die jugendliche Mitglieder des Vereins haben das Recht , auf einer eigenen Mitgliederversammlung einen Jugendausschuss und dessen Vorsitzenden zu w\u00e4hlen. Der Vorsitzende des Jugendausschusses oder sein Vertreter ist als Jugendwart Mitglied im erweiterten Vorstand. Ohne Wissen und Willen der jugendliche Mitglieder in der Mitgliederversammlung vollzogene Wahlen von Jugendleitern oder deren Ernennung durch den Vorstand des Vereins sind nicht Rechtens.<\/p>\n<p>\u00a715<\/p>\n<p>F\u00fcr fachspezifische Sportarten k\u00f6nnen Abteilungen gebildet werden. Sie werden durch Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes best\u00e4tigt.<br \/>\nDie Interessen und Aufgaben der Abteilung werden durch den Abteilungsleiter bzw. Abteilungsleitung wahrgenommen. Je nach Gr\u00f6sse der Abteilung und Umfang der Selbstverwaltung setzt sich die Abteilungsleitung aus 1,3 oder5Mitgliedern zusammen. \u00dcber die Anzahl entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<br \/>\nDie Abteilungsleitung wird alle drei Jahre von der Abteilungsversammlung gew\u00e4hlt und von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt. \u00dcber den Umfang der Selbstverwaltung von Abteilungen entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. Finanzielle Entscheidungen k\u00f6nnen von der Abteilungsleitung nur im Rahmen eines durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands genehmigten Finanzetat getroffen werden.<\/p>\n<p>\u00a716<\/p>\n<p>Zur \u00c4nderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen . \u00c4nderungen der Satzung bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister.<\/p>\n<p>\u00a717<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das<br \/>\nVerm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Stolberg die es unmittelbaren ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige<br \/>\nZwecke (insbesondere der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege) zu verwenden hat.<\/p>\n<p>\u00a718<\/p>\n<p>Der Verein kann durch Beschluss einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zu diesem Beschluss ist eine Mehrheit von drei viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>\u00a719<\/p>\n<p>Die Satzung tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Der Beschluss erfolgt mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.<br \/>\nStolberg , den 05.12.2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Der Verein wurde im Jahr 1862 gegr\u00fcndet .Er f\u00fchrt den Namen \u201e Stolberger Turnverein 1862 e.V.\u201e \u00a72 Sitz des Vereins ist Stolberg RHLD. \u00a73 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts, \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke \u201e der Abgabeordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere &hellip; <a href=\"https:\/\/stolbergertv.de\/?page_id=51\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/full-width-page.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-51","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/51","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=51"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/51\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":505,"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/51\/revisions\/505"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/stolbergertv.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=51"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}